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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93   

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https://dejure.org/1994,10225
OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93 (https://dejure.org/1994,10225)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.05.1994 - 2 A 12684/93 (https://dejure.org/1994,10225)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 2 A 12684/93 (https://dejure.org/1994,10225)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hochschule ; Bundesrahmenrecht; Subdelegationsermächtigung; Grundsatz der Prüferkollegialität ; Autonomes Satzungsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.1988 - 7 B 113.88

    Hochschule - Prüfungsleistung - Prüferzahl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93
    Das in § 25 Abs. 2 Nr. 7 HSchG wortgleich mit § 15 Abs. 5 HRG grundgelegte, wenn auch nicht verfassungsgebotene, Prinzip der Kollegialprüfung beinhaltet im Interesse der Objektivierung von Prüfungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1988 - 7 B 113.88 -, NVwZ-RR 1989, 81; Waldeyer, in: Hailbronner (Hrsg.), HRG, Kommentar, § 15 Rdnr. 60 m.w.N.) das Gebot, daß Prüfungsleistungen in Hochschulabschlußprüfungen und in Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten sind.

    Dabei bedarf keiner näheren Darlegung, daß das vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 24. August 1988 (aaO, S. 80) in Anwendung von § 15 Abs. 5 HRG anerkannte weite Ausnahmeermessen des Landesgesetzgebers, das nach Meinung des Gerichtes nicht nur auf Einzelfälle beschränkt ist, sondern auch bestimmte Prüfungsarten etwa aus Gründen der Prüfungstechnik oder der Prüfungskapazität von der Regel ausnehmen kann, sich grundlegend anders darstellt, wenn sich, wie im Falle der Subdelegation, die Ermächtigung an eine normsetzungsbefugte Körperschaft oder Teilkörperschaft richtet.

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93
    Dieser wird nämlich durch zwei eigenständige und gleichwertige Beurteilungen gekennzeichnet, von denen wiederum eine jede sich im wesentlichen in vier Schritten vollzieht, nämlich der Vergewisserung des Prüfers über den Inhalt der anzuwendenden Normen der Prüfungsordnung, der Herstellung von Klarheit seitens des Prüfers über die konkrete Prüfungsaufgabe, der Kenntnisnahme des Prüfers von der Prüfungsleistung des Kandidaten und schließlich der eigentlichen Bewertungsleistung unter Zugrundelegung der vorgegebenen rechtlichen Maßstäbe (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. September 1984 - 7 C 57.83 -, BVerwGE 70, 143 [146]).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.1994 - 2 A 12684/93
    Das in § 25 Abs. 2 Nr. 7 HSchG wortgleich mit § 15 Abs. 5 HRG grundgelegte, wenn auch nicht verfassungsgebotene, Prinzip der Kollegialprüfung beinhaltet im Interesse der Objektivierung von Prüfungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. August 1988 - 7 B 113.88 -, NVwZ-RR 1989, 81; Waldeyer, in: Hailbronner (Hrsg.), HRG, Kommentar, § 15 Rdnr. 60 m.w.N.) das Gebot, daß Prüfungsleistungen in Hochschulabschlußprüfungen und in Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten sind.
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